Tagung für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU)
Das neue Produktesicherheitsgesetz (PrSG)
– was Inverkehrbringer wirklich wissen müssen
Wie Hersteller, Importeure und Anbieter von Produkten die Herausforderungen des PrSG meistern.
Daten:
Dienstag, 1. November 2011, auf Deutsch
Mittwoch, 23. November 2011, auf Französisch (wenn genügend Anmeldungen)
Beginn: 09.15 Uhr
Ende: 16.15 Uhr
Ort: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung, Hodlerstrasse 5a, 3011 Bern
Kosten: CHF 150.– inkl. Dokumentation und Stehlunch
Anmeldefrist: Bis spätestens 10. Oktober 2011
Programm der Tagung
Lageplan bfu
Tagungsziel
Das 2010 eingeführte Produktesicherheitsgesetz (PrSG) auferlegt Herstellern, Händlern und Importeuren neue Pflichten, die mit dem Inverkehrbringen der Produkte nicht enden. Das PrSG gibt ihnen vielmehr auch für die Zeit nach dem Inverkehrbringen eine Reihe umfassender Pflichten vor.
Für die Unternehmer bedeuten diese neuen Anforderungen Anpassungsbedarf bei der Betriebsorganisation, beim Vertragswesen, bei der Konstruktion und Fertigung der Produkte sowie in den Bereichen Verpackung, Gebrauchsanleitungen und Werbung. Nach Gesetz werden sie neu zur Produktebeobachtung nach dem Inverkehrbringen (Nachmarktpflichten) verpflichtet.
Inverkehrbringer müssen in der Lage sein, von einem Produkt ausgehende Gefahren für die Benutzer zu erkennen und, durch Warnungen, Verkaufsstopp, Rücknahme vom Markt oder Rückruf des Produktes, abzuwenden.
Ziel der Tagung ist es, Inverkehrbringern von Produkten in der Schweiz praktische Hilfe bei der Bewältigung der gesetzlichen Anforderungen zu bieten.
Referenten:
- Robert Nyffenegger bfu, Teamleiter PrSG-Vollzug
- Roland Hämmerlin bfu, Kontrollorgan PrSG-Vollzug
- Simone Studer bfu, Rechtsanwältin, wissenschaftl. Mitarbeiterin Recht
- noch offen Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Dieter Beer Kuhn Rikon AG, Leiter Qualitätsmanagement