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24.07.2001 
Sicherheitsgurt - bedauerliche Nachlässigkeit bei der Tragdisziplin 
 

Aktuelle Zählungen der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu stellen den Schweizerinnen und Schweizern erneut ein schlechtes Zeugnis aus: 22 % der Lenkerinnen und Lenker von Personenwagen gurten sich nicht an. Bei den Mitfahrenden auf den Rücksitzen sind es sogar 68 %, die das Tragobligatorium missachten.

 

Das Gurtentragobligatorium wurde etappenweise eingeführt: vor 20 Jahren für die Vordersitze, vor 7 Jahren für die Rücksitze. Die neuesten bfu-Zählungen bei rund 30'000 Personenwagen zeigen, dass sich trotzdem nur 78 % der Lenkerinnen und Lenker und lediglich 32 % der Fondsinsassen angurten. Diese Werte haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Erstaunlich ist, dass 10 % der Automobilisten nicht wissen, dass die Gurtentragpflicht auch auf den Rücksitzen gilt.

 

An Argumenten, die für das Tragen der Sicherheitsgurten sprechen, fehlt es nicht. Seit Einführung des Obligatoriums haben mehr als 2'000 Personen dank der schützenden Wirkung einen Autounfall überlebt, und viele Verunfallte erlitten weniger gravierende Verletzungen. Die bfu geht davon aus, dass jedes Jahr bis 60 Menschenleben gerettet werden könnten, wenn die Tragquote mindestens  95 % betragen würde.

 

Passive Sicherheit

Neben Sicherheitsgurt und Airbag, der übrigens nur in Kombination mit dem Gurt optimal schützt, ist die Kopfstütze eine weitere Vorrichtung, die Autoinsassen bei einem Unfall vor schweren Verletzungen bewahrt. Sie ist jedoch nur wirksam, wenn sie auch korrekt eingestellt ist. Der Kopf – und nicht der Nacken – soll gestützt werden. Der obere Rand muss sich auf Scheitelhöhe befinden und der Abstand zwischen Kopf und Stütze darf  höchstens 5-10 cm betragen. Die Rückenlehne sollte also fast senkrecht gestellt werden.

 
  
 


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