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23.07.2003 
Feuerwerkskörper – Achtung Brandgefahr am 1. August 
 

Feuerwerkskörper verursachen jedes Jahr Brandschäden in Millionenhöhe. In diesem Jahr verschärft sich die Situation zusätzlich wegen der anhaltenden Trockenheit. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB und die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu mahnen am 1. August zur besonderen Vorsicht. Feuerwerk darf nur in ausreichender Distanz zu Wäldern, Getreidefeldern und Gebäuden abgebrannt werden. Zudem sind die kantonalen und kommunalen Verbote für das Entfachen von Feuern oder das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in einzelnen Regionen der Schweiz unbedingt zu beachten!

Bei unsachgemässen Gebrauch können Feuerwerke schwere Unfälle verursachen. Davon betroffen sind leider jedes Jahr auch Kinder und Jugendliche. Für einen unfallfreien 1. August geben die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB und die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu folgende Empfehlungen:

  • Kleine Kinder gehören nicht in die Nähe von Feuerwerkskörpern. Grössere Kinder sind immer zu beaufsichtigen und korrekt zu instruieren. 

  • Vom Verkaufspersonal den Gebrauch von Feuerwerk erklären lassen und die Gebrauchsanleitung aufmerksam studieren.

  • Feuerwerkskörper nie inmitten von Menschen entzünden und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.

  • Nie einen Nachzündversuch machen, falls ein Feuerwerkskörper nicht brennt. Erst nach fünf Minuten in die Nähe des "Blindgängers" treten.

  • In der Nähe von Feuerwerk das Rauchen unterlassen. Ein absolutes Rauchverbot gilt auch für Verkaufsstände. 

  • Wasser als Löschmittel bereitstellen. 

 
  
 


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